Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen

1. Teilnahme: An allen Veranstaltungen und Kursen der Volkshochschulen bzw. der Volksbildungswerke kann jeder teilnehmen.

2. Die Volkshochschulen Nabburg und Neunburg bzw. die Volksbildungswerke Nittenau und Oberviechtach-Schönsee sind Mitglied des Vereins "Volkshochschulen im Landkreis Schwandorf für die Bereiche Nabburg, Neunburg, Nittenau und Oberviechtach".

3. Anmeldung: Anmeldungen erfolgen telefonisch, persönlich, per Fax oder per eMail bei den angegebenen Stellen bis zu den angegebenen Zeiten. Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Kurse und Arbeitsgemeinschaften können nur dann durchgeführt werden, wenn bei deren Beginn die nötige Mindestteilnehmerzahl eingeschrieben ist. Sind nicht genügend Interessenten gemeldet, muss der Kurs abgesetzt oder die Teilnehmergebühr erhöht oder die Unterrichtsdauer gekürzt werden. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschulen oder die Volksbildungswerke zustande. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Bedingungen des VHS-/ VBW-Leistungsangebotes an. Er erklärt damit verbindlich die Teilnehme am entsprechenden Kurs bzw. an der entsprechenden Veranstaltung.

4. Bezahlung: Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Kursgebühr ist bis spätestens drei Arbeitstage vor Kursbeginn zu überweisen oder am ersten Kursabend bzw. vor Veranstaltungsbeginn bar zu entrichten. Die Überweisung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Name des Teilnehmers, Benennung des Kurses/der Veranstaltung.

5. Teilnahmebescheinigung: Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen für Kurse ausgestellt, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht werden.

6. Rücktritt/Rückbezahlung: Findet ein Kurs oder eine Reise nicht statt, so werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Ein Rücktritt von der Teilnahme muss spätestens bis 12.00 Uhr des Anmeldeschlusstages erfolgen. Die VHS/Das VBW kann von Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestzahl nicht erreicht wird, wenn der/die von der VHS/vom VBW verpflichtete Dozent/in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der VHS/des VBW’s liegen (z.B. Krankheit) ausfällt. Bei Veranstaltungen, die an weniger als 7 Tagen stattfinden, ist ein Rücktritt nur möglich, wenn von dem Hörer/der Hörerin eine Ersatzperson gestellt wird. Teilnehmer, die nach Beginn des Kurses noch teilnehmen wollen, haben die volle Kursgebühr in bar zu entrichten. Bleibt ein Teilnehmer dem Kurs/der Veranstaltung aus Gründen, die die Volkshochschulen oder Volksbildungswerke nicht zu vertreten haben, fern, so besteht kein Anspruch auf volle oder partielle Rückerstattung der Kursgebühr.

7. Studienreisen: Die Haftung nach dem deutschen Reisegesetz übernimmt der Veranstalter und nicht die VHS/das VBW. Die VHS/Das VBW tritt als Vermittler der Reisen auf. Die Zahlung ist im Voraus zu leisten. Ist ein Teilnehmer verhindert, hat er für Ersatz zu sorgen.

8. Haftung für Unfälle, Schäden und Verluste wird nicht übernommen. Die Haftung der VHS/des VBW’s für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS/dem VBW Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9. Urheberschutz: Fotografieren, Kopien von Software und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS/des VBW’s auf keine Weise vervielfältigt werden.

10. Leistungsumfang, Schriftform: Der Umfang der Leistungen der VHS/des VBW’s ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Ä;nderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform. Programmänderungen bleiben vorbehalten. Sie werden rechtzeitig durch die Presse bekannt gegeben.

11. Datenschutz: Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutz nur VHS-/VBW-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

12. Hausordnung: Die Volkshochschule bzw. das Volksbildungswerk ist in den jeweiligen Kursräumen zu Gast. Bitte behandeln Sie die Einrichtung schonend. Es darf nicht geraucht werden.

13. Vorschläge und Kritik: Vorschläge zur Programmverbesserung und sachliche Kritik sind bei den Volkshochschulen bzw. Volksbildungswerken erwünscht.

14. Informationen Über Veranstaltungen und Kurse geben neben diesem Lehrplan auch Plakate, regelmäßige Hinweise in der Tagespresse und das Internet.